Betriebsgemeinschaft Schüpbach-Liechti

In einem Vertrag wird die Betriebsgemeinschaft geregelt.

Einige wichtige Punkte:

Errichtung

1. Die Partner errichten eine einfache Gesellschaft.
2. Zweck: Gemeinsame Bewirtschaftung der Landwirtschaftsbetriebe samt Inventar.
3. Dauer: Ab 1. Jan. 2003 15 Jahre. Kündigung erstmals auf 31. Dez. 2017.
Kündigungsfrist 1 Jahr.

Beiträge

1. zum Gesamteigentum: Kapitalien, Vorräte, Vieh und Maschinen

2. zur Nutzung: Grundstücke, Gebäude, mech. Einrichtungen, Produktionsrechte, Pachtland

3. Privateigentum und Privatnutzung: Wohnteile der Bauernhäuser, Wohnstöcke, Garage, Bienenhaus, persönliches Mobiliar, Autos, persönliche Vermögenswerte, Gärten

Geschäftsführung

1. Beide Partner: mit Pflicht regelmässiger Besprechung

2. Grundsatzentscheide: beide zusammen

= Vertragsänderung, Abrechnungsmodalitäten, Verrechnungssätze, Betriebsorganisation, Arbeitsteilung, Käufe und Verkäufe, Investitionen, monatliche Vorbezüge, Genehmigung der Jahresrechnung, Aufnahme von Darlehen, Aufnahme neuer Mitglieder


Finanzielles

1. Investitionen

- Gesamteigentum = Gesellschaft
- zur Nutzung überlassen = Eigentümer
- bei Mithilfe des andern Partners an Wert vermehrenden Investitionen ist privat abzurechnen

2. Betriebskosten/Abgrenzung

Die Gesellschaft trägt: Direktkosten, allgemeine Betriebskosten, Kosten der Betriebs-Vermögenswerte, Entschädigung der Liegenschaftteile (zur Nutzung), laufende, kleinere Reparaturen an Liegenschaften, ordentlicher Unterhalt, Hauptreparaturen an Einrichtungen des täglichen Verbrauchs, Strom- und Wasserverbrauch, Jeep

Die Partner tragen: Telefonkosten, Heizmaterial, Kaminfeger, Privatautos

3. Buchhaltung

- Pflicht zur Führung einer Buchhaltung
- Verantwortliche(r) bezeichnen
- Bewertung der Vermögensbestandteile und Naturallieferungen nach Richtlinien der Steuerverwaltung
- Abschluss durch neutrale Treuhandstelle
- BG eröffnet ein Betriebskonto

4. Vorbezüge

Anspruch auf monatliche Vorbezüge im Rahmen der Liquidität

5. Verteilung des Einkommens

am Ende des Geschäftsjahres - Zinsen auf Eigenkapital

- Entschädigung für Nutzung

- Verteilung des Resteinkommens nach geleisteten Arbeitstagen


Weitere Rechte und Pflichten der Partner

Regelungen:

- Arbeitsleistung
-
Freizeit, Ferien und Weiterbildung
-
Militärdienst/Zivilschutz
-
Krankheit und Unfall: Pflicht zur Taggeldversicherung
-
Familieneigene und fremde Arbeitskräfte: Abrechnung nach Arbeitsstunden, monatlich oder Ende Jahr
-
Naturallieferungen: Anspruch auf Bezug der Haushalte

Auflösung und Liquidation

1. Auflösung: durch Kündigung, gegenseitige Übereinkunft, Urteil eines Richters, Konkurs oder Bevormundung
2. Liquidation: Reihenfolge der Auflösung bestimmen

Änderungen im Bestande der Partner

1. Invalidität Weiterbestand, wenn zumutbar
2.Todesfall Weiterbestand mit Erben, wenn zumutbar

Streitigkeiten
1. Schlichtungsstelle: Beratungsdienst Inforama
2. Ordentliches Gericht

Der Vertrag muss vom Amt für Landwirtschaft anerkannt sein.

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