| Betriebsgemeinschaft Schüpbach-Liechti In einem Vertrag wird die Betriebsgemeinschaft geregelt. 1. Die Partner errichten eine einfache Gesellschaft. Beiträge 1. zum Gesamteigentum: Kapitalien, Vorräte, Vieh und Maschinen 2. zur Nutzung: Grundstücke, Gebäude, mech. Einrichtungen, Produktionsrechte, Pachtland 3. Privateigentum und Privatnutzung: Wohnteile der Bauernhäuser, Wohnstöcke, Garage, Bienenhaus, persönliches Mobiliar, Autos, persönliche Vermögenswerte, Gärten 1. Beide Partner: mit Pflicht regelmässiger Besprechung 2. Grundsatzentscheide: beide zusammen = Vertragsänderung, Abrechnungsmodalitäten, Verrechnungssätze, Betriebsorganisation, Arbeitsteilung, Käufe und Verkäufe, Investitionen, monatliche Vorbezüge, Genehmigung der Jahresrechnung, Aufnahme von Darlehen, Aufnahme neuer Mitglieder Finanzielles 1. Investitionen - Gesamteigentum = Gesellschaft 2. Betriebskosten/Abgrenzung Die Gesellschaft trägt: Direktkosten, allgemeine Betriebskosten, Kosten der Betriebs-Vermögenswerte, Entschädigung der Liegenschaftteile (zur Nutzung), laufende, kleinere Reparaturen an Liegenschaften, ordentlicher Unterhalt, Hauptreparaturen an Einrichtungen des täglichen Verbrauchs, Strom- und Wasserverbrauch, Jeep Die Partner tragen: Telefonkosten, Heizmaterial, Kaminfeger, Privatautos 3. Buchhaltung - Pflicht zur Führung einer Buchhaltung 4. Vorbezüge Anspruch auf monatliche Vorbezüge im Rahmen der Liquidität 5. Verteilung des Einkommens am Ende des Geschäftsjahres - Zinsen auf Eigenkapital - Entschädigung für Nutzung - Verteilung des Resteinkommens nach geleisteten Arbeitstagen
Weitere Rechte und Pflichten der Partner - Arbeitsleistung |
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